Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
seit 2012 gewähren einzelne gesetzliche Krankenkassen (TKK, AOK, versch.BKK) ihren Mitgliedern eine anteilige Rückerstattung der Kosten für osteopathische Leistungen.
Bedingungen dafür sind meist:
Die Anerkennung seitens der gesetzlichen Krankenkassen ist grundsätzlich sehr erfreulich, da sie den Erfolg und die Akzeptanz der Osteopathie wiederspiegelt.
In letzter Zeit traten jedoch Missverständnisse im Procedere der Kostenrückerstattung auf.
Bitte beachten Sie dabei:
Weitere Fragen zur Kostenübernahme kann Ihnen Ihre Krankenkasse beantworten.