Information zur Kostenrückerstattung

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

seit 2012 gewähren einzelne gesetzliche Krankenkassen (TKK, AOK, versch.BKK) ihren Mitgliedern eine anteilige Rückerstattung der Kosten für osteopathische Leistungen.

Bedingungen dafür sind meist:

  • eine Empfehlung des behandelnden Arztes sowie
  • die Zugehörigkeit des osteopathisch ausgebildeten Heilpraktikers in einem anerkannten Berufsverband (z.B VOD).

Die Anerkennung seitens der gesetzlichen Krankenkassen ist grundsätzlich sehr erfreulich, da sie den Erfolg und die Akzeptanz der Osteopathie wiederspiegelt.

In letzter Zeit traten jedoch Missverständnisse im Procedere der Kostenrückerstattung auf.

Bitte beachten Sie dabei:

  • ein Heilpraktiker ist weisungs-unabhängig, daher schreibt Ihnen Ihr Arzt eine Empfehlung und keine Verordnung
  • Osteopathie ist Privatleistung, d.h. Sie bezahlen wie gehabt privat die Osteopathie-Behandlung und reichen die Rechnung, bzw. den Zahlungsbeleg zusammen mit der ärztlichen Empfehlung bei Ihrer Kasse ein
  • Therapieanzahl und Therapiedauer bespricht  der Osteopath individuell mit Ihnen

Weitere Fragen zur Kostenübernahme kann Ihnen Ihre Krankenkasse beantworten.